
Der dolus alternativus („alternativer Vorsatz“, von lat. alter „der andere von zweien“; nativus „geboren“, „entstanden“) ist eine strafrechtliche Figur des Vorsatzes. Sie bezeichnet einen Fall, in dem der Täter eine bestimmte Handlung will, ohne zu wissen, welche von zwei sich ausschließenden Tatbeständen er hierdurch verwirklic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dolus_alternativus
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